Mehr drunter als drüber. Technik im Detail.
Unterflursysteme zeichnen sich durch einen sinnvollen und soliden Aufbau aus, der einen störungsfreien Betrieb dauerhaft gewährleisten kann. Sie bestehen aus einer fest verbauten und einer mobilen Komponente. Im Erdreich wird der Betonschacht mit einmontierter Sicherheitsplattform verbaut. Der Sammelbehälter, die Gehwegplattform sowie die Einwurfsäule sind fest miteinander verbunden und bilden die mobile Komponente, welche mittels Kranfahrzeug im Leerungsprozess komplett aus dem Schacht gehoben und zurückgestellt werden.
Auf Zukunft bauen.
Die Installation.
Der Bau einer Unterfluranlage dauert im Regelfall nur wenige Tage. Im ersten Schritt wird am geplanten Standort eine Grube für den wasserundurchlässigen Betonschacht ausgehoben. Für einen optimalen Stand in der Grube sorgt eine Sauberkeitsschicht aus Mineralbeton. Ein Kran befördert dann den Betonschacht – inklusive Sicherheitsboden für den unterirdischen Sammelbehälter – in die Baugrube.
Als nächstes folgt bereits das Unterflursystem: Der unterirdische Behälter wird samt oberirdischer Einwurfsäule und Gehwegplattform per Kran auf die Sicherheitsplattform des Betonschachtes gehievt und in den Schacht eingelassen. Zum Schluss müssen nur noch die Zwischenräume zwischen Betonschacht und Baugrube aufgefüllt werden und die technische Abnahme kann erfolgen.
Schneller. Leiser. Besser.
Leerung der Unterflurbehälter.
Hat unser Sammel-Kranfahrzeug seine Halteposition eingenommen, gilt es als erstes Geh- und Radwege abzusichern. Ist dieser Schritt getan, kann mit der Leerung begonnen werden. Der Fahrzeugkran an unserem Fahrzeug hievt die gesamte mobile Einheit (Sammelbehälter inkl. Gehwegplattform und Einwurfsäule) aus den Betonschacht über die Ladefläche des Fahrzeugs und entleert den Behälter mit Hilfe der am Behälterboden angebrachten Entleerungsklappen und stellt den dann geleert zurück.
Sobald der Sammelbehälter entnommen wird, sorgt die im Betonschacht eingebaute Sicherheitsplattform währenddessen dafür, dass der Betonschacht
sich fest verschließt. Somit besteht während der Entleerung keinerlei Gefahr, dass Personen oder Tiere in den Betonschacht fallen können. Das Leeren der Sammelbehälter ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Dabei entstehen nur geringfügige Geräusche, denn das typische Klappern und Scheppern, das oftmals beim Transport und der Leerung der konventionellen Behälter auftritt, ist mit dem Unterflursystem verschwunden.
Haltestelle für Sammel-Kranfahrzeug
- Mindestens 12 m lichte Höhe oberhalb des Sammelfahrzeugs
- Abstand von Mitte Fahrzeugkran bis Aufnahmesystem Sammelbehälter mind. 4,50 m und max. 7,50 m
Zufahrt zur Haltestelle
- Freie Zufahrt zum Standort für das Sammelfahrzeug
- Fahrweg ist für eine Traglast von mindestens 32 t ausgelegt
Standort Unterflursammelstelle
- Keine Fernmeldekabel, Versorgungsleitungen
- Kein großes Wurzelwerk
- Keine sonstigen Hindernisse
Anhand unserer Checkliste – Errichtung Unterflursammelstelle können Sie schon mal eine erste Einschätzung vornehmen, ob eine Unterflursammelstelle am geplanten Standort realisierbar ist oder was noch vor Ort verändert werden muss.
Grundlage für die Errichtung von Unterflursysteme ist die Stellung eines schriftlichen Antrags durch den/der Eigentümer/in bzw. den/der Erbbauberechtigten sowie die standortbezogene Genehmigung durch die Stadt Frankfurt am Main. Damit einhergehend wird mit der Stadt eine Vereinbarung über Art und Umfang der Errichtung und Bewirtschaftung der Unterflursammelstelle geschlossen.
Hinweise aus der Abfall- und Gebührensatzung: Unterflurbehälter einschließlich Sicherheitsplattform sind Teil der öffentlichen Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main und werden von ihr unterhalten. Mit der Herstellung und Unterhaltung einer Unterflursammelstelle sind Aufwendungen (Bau des Standplatzes) verbunden, welche vom Eigentümer/in bzw. den/der Erbbauberechtigten zu tragen sind. Die Stadt Frankfurt am Main erbringt ihre Leistungen in Abstimmung mit und unter Beauftragung der FES. Für die Unterflurbehälter bezahlen Sie eine Grund- und Leistungsgebühr an die Stadt Frankfurt am Main, in der die Entsorgungs-, die Wartungs- und die Nutzungskosten enthalten sind. Weitere wichtige Informationen können der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) und der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) per Link gefolgt und entnommen werden.
Professionelle und umfassende Betreuung von Anfang an.
Damit alles reibungslos verläuft, binden Sie uns am besten schon frühzeitig in die Planung mit ein. Unsere Spezialisten begleiten Sie durch alle Projektphasen – von der Planung, über die behördliche Antragstellung bis hin zur Übergabe des Unterflur-Sammelbehältersystems.
Unser Team Standplatzberatung zeichnet sich durch eine umfassende Expertise aus und berät Sie gerne ausführlich vor Ort. Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten – ein Anruf genügt und unsere Spezialisten stehen Ihnen zur Seite.
Voraussetzungen und Regeln für den Einsatz von Unterflur-Sammelbehältersystemen.
Für den Einsatz von Unterflur-Sammelbehältersystemen müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben bzw. erfüllt sein. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie weitere ausführliche Informationen:
- Empfehlungen zur Ermittlung der Abfallmengen
- Voraussetzungen für die Zuwegung
- Regeln für den Standort
- Bauliche Voraussetzungen